Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkungen
Das oben genannte Unternehmen (nachfolgend „Planungsbüro“ genannt) ist als Unternehmerin im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig und erbringt entgeltliche Planungs-, Beratungs- und ggf. Bauüberwachungsleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Planungsleistungen zwischen dem Planungsbüro und dem Auftraggeber.
Geltungs- und Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder online geschlossen werden.
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Planungsbüro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird gesondert hingewiesen.
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen, insbesondere:
- Machbarkeitsstudien
- Grundlagenermittlung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausfphrungsplanung
- Beratung zu Bau-, Sanierungs- und Umnutzungsprojekten
- Aufmaße von Bestandsimmobilien
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Planungsvertrag bzw. Angebot.
Vertragsschluss
- Eine Anfrage des Auftraggebers stellt noch kein Vertragsangebot dar.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Planungsbüro ein Angebot schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
- Angebote des Planungsbüros sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Mitbewirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Planung erforderlichen Unterlagen, Angaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Planungsbüros.
Vollmacht
Soweit erforderlich, bevollmächtigt der Auftraggeber das Planungsbüro zur Einholung von Auskünften bei Behörden, Versorgungsträgern oder sonstigen öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, hilfsweise nach der jeweils gültigen HOAI, soweit die Parteien Leistungen vereinbaren, die unter ein Leistungsbild der HOAI fallen.
- Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Sämtliche vom Planungsbüro erstellten Pläne, Zeichnungen, Modelle, Visualisierungen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck nach erfolgter Vergütung.
- Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Planungsbüro.
Haftung
- Das Planungsbüro haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Planungsbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. - Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Planungsbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Für Angaben und Unterlagen, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt werden, übernimmt das Planungsbüro keine Haftung.
Kündigung
- Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Im Falle einer freien Kündigung nach § 648 BGB steht dem Planungsbüro die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Planungsbüros.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Planungsbüros.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oldenburg (Oldb).
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
